AGBs

1 Allgemeines

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Sportwissenschaftler Stefan Weiss (nachfolgend: „Trainer“) und dem/r Kunden/in (nachfolgend: „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
  2. Kunden im Sinne von Punkt 1.1 sind Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen

2 Leistungen

  1. Der Trainer bietet eine individuelle Trainingsplanung in den Sportarten Triathlon, Laufen und Radfahren an. Die Trainingsplanung beinhaltet die Saisonplanung, Wettkampfplanung bis hin zu den einzelnen Trainingseinheiten. Weiters können Empfehlungen zu Ernährung und Lebensgestaltung gegeben werden. Die Trainingsplanung wird in der Regel im Zweiwochenrhythmus veröffentlicht, wenn nicht anders geregelt. Dem Trainer müssen bis zum Mittwoch der Vorwoche alle aktuell notwendigen Informationen des Kunden für die Trainingsplanung mitgeteilt werden. Das Feedback zum Training muss schriftlich und zum Großteil über die Trainingsplattform „TrainingPeaks“ erfolgen.
  2. Weiters bietet der Trainer Personaltraining als eigenständige Trainingseinheit oder als Ergänzung zur Trainingsplanung in den Sportarten Laufen, Radfahren, Schwimmen, Triathlon und Kraft-/Athletiktraining an. Eine Personaltrainingseinheit dauert in der Regel 60 Minuten.

3 Bezahlung

  1. Die Bezahlung für die Trainingsplanung erfolgt am Anfang des Monats für das aktuelle Monat und muss bis zum 10ten des aktuellen Monats auf dem Konto des Trainers eingegangen sein. Die Trainingsplanung erfolgt in der Regel mit Beginn des Monats. Wenn die Trainingsplanung im laufenden Monat beginnen soll, werden die Preise entsprechend angepasst. Die Zahlung im laufenden Monat muss dann innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsabschluss auf dem Konto des Trainers eingegangen sein.
  2. Die Bezahlung für das Personaltraining erfolgt entweder im Voraus per Überweisung oder in bar vor Ort am Ende des Trainings beim Trainer. Bis zu 24 Stunden im Voraus kann der Termin abgesagt bzw. verschoben werden, danach werden 50% des vereinbarten Entgelts verrechnet, ausgenommen bei dringenden Notfällen. Bei einem Nichterscheinen ohne vorangehender Meldung werden 100% des vereinbarten Entgelts verrechnet. Bei einer Verspätung des Kunden werden die verpassten Minuten  grundsätzlich nicht "hinten dran gehängt".

4 Preisanpassungen

  1. Sollten in Zukunft Preisanpassungen erfolgen, so sind diese den bereits bestehenden Kunden unverzüglich mitzuteilen. Die Preisanpassungen sind mindestens 1 Monat im Voraus bekannt zu geben. Wenn Preisanpassungen erfolgen, werden diese in der Regel am Ende der Saison gemacht.
  2. Ausgenommen hiervon sind bereits getätigte Buchungen und Zahlungen wie z.B. bei einem bereits gekauften 10er-Block.

5 Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung

  1.  Der Vertrag für die Trainingsplanung läuft grundsätzlich 1 Monat, und wird automatisch um ein weiteres verlängert, wenn nicht gekündigt wird oder außerordentliche Umstände vorliegen.

6 Kündigung

  1. Die Kündigung für die Trainingsplanung muss schriftlich bis zum 15. des Monats beim Trainer eingehen für Wirksamkeit ab dem 1. des nächsten Monats. Es besteht beidseitiges Kündigungsrecht.
  2. Bei Verletzung oder Krankheit, welche eine Sportausübung für mehr als 14 Tage unmöglich macht, wird der Vertrag ab dem darauffolgenden Monat ruhend gestellt und keine weiteren Kosten verrechnet. Der laufende Monat wird noch zu den normalen Konditionen abgerechnet. Die Verletzung oder Krankheit ist durch eine ärztliche Bestätigung nachzuweisen.

7 Außerordentliche Kündigung (Antidopingklausel)

  1. Der Trainer spricht sich ganz klar gegen Doping aus. Aus diesem Grund wird der Trainer niemals zur Einnahme verbotener leistungssteigernder Mittel auffordern, animieren oder diese selbst verabreichen. Wird ein Kunde nachweislich dem Doping überführt wird der Vertrag und die Zusammenarbeit unverzüglich einseitig gekündigt. Der Kunde verliert dadurch jegliche Ansprüche auf die Rückzahlung bereits bezahlte Leistungen. Der Kunde bestätigt durch die Akzeptanz der AGBs, dass er sich keiner verbotenen Mittel oder Methoden bedient. Als Grundlage dient die Antidopingliste der Nationalen Anti- Doping Agentur Austria GmbH (NADA Austria).

8 Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, dass keine gesundheitlichen Gründe gegen eine Sportausübung und intensives Trainings sprechen. Der Trainer empfiehlt, dass der Kunde sich vor dem geplanten Beginn der Trainingsplanung oder eines Personaltrainings, von einem Arzt die sportliche Belastbarkeit insbesondere internistisch und orthopädisch bestätigen zu lässt.

9 Haftung

  1. Der Trainer haftet nicht für Unfälle, Verletzungen, Krankheiten oder Überlastungen, die während des geplanten Trainings oder gemeinsamer Einheiten entstehen, außer sie sind durch den Trainer unter Vorsatz oder fahrlässig entstanden.

10 Rechtsgültigkeit

  1. Sollte eine der oben genannten Bestimmungen rechtsungültig sein, so gilt der Vertrag mit den übrigen Bestimmungen weiter. Die ungültige Bestimmung wird durch diejenige gesetzliche Regelung ersetzt, die dem gewollten Ergebnis am nächsten kommt.